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   BVerwG, 07.04.1960 - VIII C 51.59   

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https://dejure.org/1960,1080
BVerwG, 07.04.1960 - VIII C 51.59 (https://dejure.org/1960,1080)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1960 - VIII C 51.59 (https://dejure.org/1960,1080)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1960 - VIII C 51.59 (https://dejure.org/1960,1080)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1961, 156
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.06.1956 - II C 148.54
    Auszug aus BVerwG, 07.04.1960 - VIII C 51.59
    Es ist nur noch darüber zu entscheiden, ob der verstorbene Ehemann der Klägerin im Verlaufe der durch Verfolgungsmaßnahmen nicht gestörten Dienstlaufbahn bis zum 31. März 1951 Regierungsamtmann geworden wäre (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD; vgl. BVerwGE 3, 317 ff. [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]).

    Für das weitere Verfahren ist folgendes zu beachten: Es kommt darauf an, ob der Ehemann der Klägerin angesichts seiner besonderen fachlichen und persönlichen Qualifikation die von ihm erstrebte Beförderung zum Regierungsamtmann mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erlangt hätte, wobei die Zahl der für ihn in Betracht kommenden Beförderungsstellen und die der vergleichbaren Stellenbewerber zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [319]).

  • BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 55.61

    Rechtsmittel

    Denn das Besoldungs- und Versorgungsrecht des Wiedergutmachungspflichtigen Dienstherrn wäre nämlich im vorliegenden Falle kein Bundesrecht, auf dessen Verletzung gemäß § 137 Abs. 1 VwGO die Revision hätte gestützt werden können; die Vorschriften des § 127 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung vom 1. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1835) sind unanwendbar auf Wiedergutmachungsstreitigkeiten, soweit über diese im Verfahren nach § 26 BWGöD zu entscheiden ist (Beschlüsse vom 30. Juni 1960 - BVerwG VIII B 71.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 9 Nr. 8 = JR 1961 S. 156 = DÖV 1960 S. 714 = NJW/RzW 1961 S. 47, und vom 28. Juni 1962 - BVerwG VIII B 18.62 -, MDR 1962 S. 931 = NJW/RzW 1962 S. 477).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 73.68

    Besoldung eines Polizeirats - Gewährung eines Anspruchs auf Wiedergutmachung -

    Es ist allerdings richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Minderleistungen des Geschädigten in der Nachkriegszeit nur dann zu seinen Ungunsten verwertet werden dürfen, wenn sie nicht auf vorangegangene Verfolgungsmaßnahmen zurückzuführen sind (Urteil vom 7. April 1960 - BVerwG VIII C 51.59 -, JR 1961, 156 = NJW/RzW 1960, 422 = RiA 1961, 223); Beurteilungen nach der Wiederverwendung in der Nachkriegszeit sind danach nur bedingt verwertbar, weil nicht unberücksichtigt bleiben darf, daß der Geschädigte aus Verfolgungsgründen lange Zeit dem Dienst entfremdet war (Urteil vom 21. Februar 1963 - BVerwG VIII C 101.61 -, NJW/RzW 1963, 573).
  • BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 15.61

    Rechtsmittel

    Bei Anwendung von § 126 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) werden Wiedergutmachungsansprüche, über die gemäß § 26 BWGöD zu entscheiden ist, nicht zu den dort genannten "Ansprüchen aus dem Beamtenverhältnis" gerechnet (Beschluß vom 30. Juni 1960 - BVerwG VIII B 71.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 9 BWGöD Nr. 8 = JR 1961 S. 156 = DÖV 1960 S. 714 = NJW/RzW 1961 S. 47).
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